Gesetzgebung

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Vorschriften für das Fahren mit Segway-Ninebot-Produkten in der Schweiz

Die Elektro-Trendfahrzeuge sind wendig, häufig leicht und ökologisch, benötigen keinen Parkplatz und ermöglichen es so, Zeit zu gewinnen. Darauf beruht ihr wachsender Erfolg bei Städtern, die ihre Mobilität im Alltag verbessern wollen. Man nimmt sie mit ins Büro, in die Geschäfte oder ins Restaurant. Aber aufgepasst, die Verwendung solcher Transportmittel ist reglementiert und nicht risikofrei. Ein kleiner Überblick der Trendfahrzeuge:

Stehroller

  • Max. Motorgeschwindigkeit: 20 km / h
  • Leistung Motor: Max 2.0 kW
  • Typengenehmigung: Erforderlich
  • Kontrollschild: Erforderlich
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: 14-16 J. = Kat. M oder G / + 16 J. = Keinen
  • Helm: Nicht erforderlich, empfohlen
  • Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • Gleiche Regeln wie Velo: Ja
  • Kategorie: Motorfahrrad
  • Besondere Ausrüstung (zusätzlich vorgeschrieben): Betriebs- und Feststellbremse (anstelle der Feststellbremse kann eine Abstellstütze dienen).

Gemeinsame Ausrüstung für alle Fahrzeuge der Kategorie "Motorfahrrad" und "Leicht-Motorfahrrad":

  • Bremsen vorne und hinten
  • Geeignete Luftreifen
  • Lichter: Vorne weiss und hinten rot Leuchtende. Die Lichter dürfen nicht blinken.
  • Glocke
  • Hinten Rückstrahler (rot)
  • Orange Pedalrückstrahler, wenn das Fahrzeug über Pedale verfügt. Sportpedale, z.B. Klickpedale, sind davon ausgenommen.

Elektro-Trottinett

  • Max. Motorgeschwindigkeit: 20 km / h
  • Leistung Motor: Max 0.5 kW
  • Typengenehmigung: Nicht erforderlich
  • Kontrollschild: Nicht erforderlich
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: 14-16 J. = Kat. M / + 16 J. = Keinen
  • Helm: Nicht erforderlich, empfohlen
  • Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • Gleiche Regeln wie Velo: Ja
  • Kategorie: Leicht-Motorfahrrad

E-Bike 45 km/h

  • Maximale Geschwindigkeit mit Pedalunterstützung: 45 km/h
  • Leistung Motor: Max 1.0 kW
  • Typengenehmigung: Erforderlich
  • Kontrollschild: Erforderlich
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: Kategorie M (Motorfahrräder)
  • Helm: Erforderlich
  • Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • Gleiche Regeln wie Velo: Ja
  • Kategorie: Motorfahrrad
  • Obligatorische Ausrüstung: siehe unter Segway

Besondere Ausrüstung (zusätzlich vorgeschrieben):

  • Ein festes Abblendlicht (vorn) und Schlusslicht (hinten), beide zugelassen
  • Rückspiegel
  • Glocke (eine normkonforme Signalanlage kann die Glocke ersetzen)
  • Sattel

E-Bike 25 km/h

  • Maximale Geschwindigkeit mit Pedalunterstützung: 25 km/h
  • Leistung Motor: Max 0.5 kW
  • Typengenehmigung: Nicht erforderlich
  • Kontrollschild: Nicht erforderlich
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: Ab 14 Jahre = Kat. M / +16 J. = Keinen
  • Helm: Nicht erforderlich, empfohlen
  • Velostreifen: Obligatorisch (falls vorhanden)
  • Auf Strasse zugelassen (öffentlich): Ja
  • Auf Fussweg zugelassen: Nein
  • Gleiche Regeln wie Velo: Ja
  • Kategorie: Leicht-Motorfahrrad

Solowheel (Einrad)

Das Einrad, Monovelo oder Airwheel besteht aus einem einzigen Rad und zwei beidseitigen einklappbaren Fussrasten. Die Verwendung funktioniert nach demselben Prinzip wie beim Segway: Man muss sich nach vorne neigen, um zu beschleunigen, und nach hinten, um zu bremsen.

  • Nicht zugelassen – Fahrverbot auf öffentlichem Grund
  • Nur auf abgesperrtem Areal verwenden (für private Zwecke, für eine begrenzte Anzahl von Benutzern, reservierter Bereich, z. B. Garage, Parkplatz, Innenhof des Gebäudes. Wenn eine Oberfläche dieses Typs für eine unbestimmte Anzahl von Benutzern frei zugänglich ist, wie z. B. der Parkplatz eines Einkaufszentrums, gilt sie als öffentlich).

Smartwheel

  • Nicht zugelassen – Fahrverbot auf öffentlichem Grund
  • Nur auf abgesperrtem Areal verwenden (für private Zwecke, für eine begrenzte Anzahl von Benutzern, reservierter Bereich, z. B. Garage, Parkplatz, Innenhof des Gebäudes. Wenn eine Oberfläche dieses Typs für eine unbestimmte Anzahl von Benutzern frei zugänglich ist, wie z. B. der Parkplatz eines Einkaufszentrums, gilt sie als öffentlich).

Elektro-Skateboard

  • Nicht zugelassen – Fahrverbot auf öffentlichem Grund
  • Nur auf abgesperrtem Areal verwenden (für private Zwecke, für eine begrenzte Anzahl von Benutzern, reservierter Bereich, z. B. Garage, Parkplatz, Innenhof des Gebäudes. Wenn eine Oberfläche dieses Typs für eine unbestimmte Anzahl von Benutzern frei zugänglich ist, wie z. B. der Parkplatz eines Einkaufszentrums, gilt sie als öffentlich).

Elektro-Kart

  • Nicht zugelassen – Fahrverbot auf öffentlichem Grund
  • Nur auf abgesperrtem Areal verwenden (für private Zwecke, für eine begrenzte Anzahl von Benutzern, reservierter Bereich, z. B. Garage, Parkplatz, Innenhof des Gebäudes. Wenn eine Oberfläche dieses Typs für eine unbestimmte Anzahl von Benutzern frei zugänglich ist, wie z. B. der Parkplatz eines Einkaufszentrums, gilt sie als öffentlich).

Was sind die Risiken bei solchen Elektrofahrzeugen?

Bevor man sich für eines dieser Elektrofahrzeuge entscheidet, muss man sich nicht nur über die geltenden Strassenverkehrsregeln informieren, sondern auch über die Risiken, die mit der Nutzung eines solchen Geräts verbunden sind. Tatsächlich werfen sie zahlreiche Fragen hinsichtlich der Sicherheit der Benutzer, aber auch der übrigen Strassenverkehrsteilnehmer auf: Standfestigkeit, Solidität, Bodenhaftung, Bremsen, Geschwindigkeit, Konflikte mit anderen Benutzern usw. sind Elemente, die berücksichtigt werden müssen.

Die Gefahren sind real und es ist unerlässlich, einigen Ratschlägen zu folgen, bevor man sein Elektrofahrzeug benutzt:

  • Üben Sie auf einem privaten Gelände bevor Sie sich in den Verkehr wagen, damit Sie Ihr Gerät beherrschen. Lassen Sie sich nötigenfalls von einer Fachperson erklären, wie man es bedient.
  • Vermeiden Sie auf jeden Fall, mit einem nicht genehmigten Fahrzeug auf öffentlichem Grund zu fahren.
  • Benutzen Sie ausschliesslich die Verkehrswege, auf denen solche Elektrogefährte erlaubt sind (Fusswege, Radwege ...).
  • Falls Sie berechtigt sind, mit Ihrem Gefährt auf den Fusswegen und in Fussgängerzonen zu zirkulieren, achten Sie darauf, die Fussgänger zu respektieren.
  • Beachten Sie stets die Verkehrsregeln, insbesondere in Bereichen wie Kreuzungen, Zebrastreifen, Kreiseln, Ampeln usw.
  • Tragen Sie einen Helm und anderes Schutzzubehör (Ellbogen- und Handgelenkschoner usw.).
  • Seien Sie gut sichtbar (tragen Sie helle Kleidung bei schlechtem Wetter und reflektierende Accessoires im Winter, bei Regenwetter oder in der Dunkelheit, je nach Jahreszeit morgens oder abends).
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ob Ihr Elektrofahrzeug gedeckt ist.